In einem Unternehmen beschäftigte Familienangehörige sind unter Umständen sozialversicherungsfrei. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch dann nicht, wenn in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird.
In einem Unternehmen beschäftigte Familienangehörige sind unter Umständen sozialversicherungsfrei. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch dann nicht, wenn in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird.